Liabe Trachtlerinnen und Trachtler,
seit heute gelten in Bayern viele Erleichterungen. Diese hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Somit sind auch Vereinssitzungen, Plattler- und Musikproben wieder möglich.
- Grundsätzliches
- Der Katastrophenfall ist seit dem 7. Juni aufgehoben.
Gültig für Bayern ist nur noch die aktuellste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Nr. 13). Die Kreisverwaltungsbehörden müssen keine eigenen Allgemeinverfügungen mehr erlassen. Was also in der Verordnung steht, das zählt letztlich für Alle.
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien:
- Gebiete mit Inzidenz < 50 und
- Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100.
Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.
2. Vereinssitzungen
Vereinssitzungen werden behandelt wie andere private Zusammenkünfte aus besonderem Anlass. Also wie Hochzeiten oder Beerdigungen.
Inzidenz <50: im Freien bis zu 100 Personen im Innenbereich bis zu 50 Personen. Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.
Inzidenz 50-100: im Freien bis 50 Personen im Innenbereich bis zu 25 Personen. Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.
Hier brauchen Genesene und nicht Geimpfte einen negativen Test.
3. Kulturelle Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
4. Musik- und Theaterproben
Im Musik- und Theaterbereich sind künftig Proben im Innen- wie im Außenbereich ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).
5. Tanz- und Plattlerproben, Schnalzerproben
Inzidenz 100-50: Tanz- und Plattlerproben sowie Schnalzerproben sind im Innen- wie im Außenbereich ohne Gruppenobergrenze möglich. Allerdings mit einem negativen Test.
Kontakt zwischen den Tanzpaaren ist also generell wieder möglich!
6. Schaubild
Die Staatskanzlei hat in einem einfachen Schaubild zusammengefasst, was alles möglich ist.
Bitte leitet die Info auch an eure Vereine weiter!
Wenn es weitere Fragen gibt, dann meldet euch jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle! Wir versuchen immer euch weiterzuhelfen!
Herzliche Griaß
Andreas Oberprieler
Geschäftsführer
Bayerischer Trachtenverband