Wie in der Vergangenheit, erfolgt auch dieses Jahr wieder der Hinweis für alle Vereine/Verbände, die eine Festschrift oder andere Druck-Erzeugnisse erstellt haben, dass sie lt. „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren“ verpflichtet sind, zwei Exemplare an die
Bayerische Staatsbibliothek
Ludwigstraße 16
80539 München
zu senden. Dies gilt auch für Gauchroniken. Gemäß o.g. Gesetz hat dies innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen des Textträgers zu erfolgen. Der Gesetzestext kann gerne bei mir per Email: hildegard.hoffmann@trachtenverband‑bayern.de angefordert werden.
Falls gewünscht wird, dass Festschriften u.a. Druck-Erzeugnisse der Allgemeinheit frei zugänglich im Internet (Seite der Staatsbibliothek) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Hinweis an die Staatsbibliothek erforderlich, dass Einverständnis mit der Digitalisierung besteht.
Für das Archiv des Bayerischen Trachtenverbandes in Holzhausen müssen zwar keine „Pflicht“-Exemplare abgeliefert werden, dennoch würden sich der Archivar und bestimmt auch nachfolgende Generationen freuen, wenn auch hierfür eine Ausgabe jeder Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden würde um somit den eigenen Bestand laufend zu erweitern. Diese Adresse dürfte bekannt sein.
Gerne übernehmen die Vorstandsmitglieder des Verbandes bzw. die Geschäftsstelle in Holzhausen die Weiterleitung an die Staatsbibliothek.
Auch das Volksmusikarchiv freut sich über Zusendungen (ggf. auf Rechnung) von Festschriften und anderen Druckerzeugnissen der Vereine. Die Publikationen werden beim VMA gelesen und in die Bibliothek eingestellt.
Volksmusikarchiv des Bezirk Oberbayern
Krankenhausweg 39
83059 Bruckmühl
Vielen Dank
Hildegard Hoffmann